Zentral: Lärm- und Schadstoffschutz bei Bau und Betrieb des Riederwaldtunnels.
Vermeidung der Unbewohnbarkeit bzw. des Verlusts von Wohn- und Lebensqualität (von Teilen) des Riederwalds während und nach der Bauphase des Riederwaldtunnels im Rahmen der Autobahnerweiterung A66 / A661.
Komplette Einhausung des neuen Autobahnteilstückes von Tunnelportal inklusive des Autobahndreiecks Am Erlenbruch zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen.
Konstruktive Mitarbeit mit der Planungsbehörde Hessen Mobil zur Berücksichtigung der Belange der BIR.
Einrichtung einer dauerhaften Immissionsmessstation für den Riederwald, um Klarheit zu schaffen, welche Maßnahmen zum Schutz vor Schadstoffen und Lärm getroffen werden müssen.
Bewohnerverträgliche Verkehrsführung während der Bauarbeiten, d. h. im Einzelnen einen sicheren Schulweg für die Schulkinder der Pestalozzischule sowie Bedingungen, unter denen das Lernen ermöglich ist.
Lärmschutz vor dem Umleitungsverkehr. Weiter müssen Geschäfte, Ärzte und soziale Einrichtungen gut erreichbar bleiben.
Verkehrsberuhigung auf dem Erlenbruch nach Fertigstellung des Tunnels, z.B. durch ausschließlich Anwohnerverkehr oder eine Tempo 30-Zone mit LKW-Verbot (inklusive baulicher Maßnahmen).
Kein Umleitungsverkehr durch die Raiffeisenstraße.
Information der Bewohner des Riederwalds über die Autobahnerweiterung/Riederwaldtunnel.