Liebe RiederwälderInnen,
wie viele von Ihnen wissen läuft aktuell ein öffentliches Planänderungsverfahren zum Riederwaldtunnel. Dies ist für uns Anwohner/Betroffene sehr wichtig, weil wir die Gelegenheit bekommen Unterlagen öffentlich einzusehen, aber auch - allerdings nur noch bis zum 20.3. Einwendungen zu formulieren, die dann in Verbesserungen insbesondere für den stark betroffenen Riederwaldtunnel münden können. Diese können sofort zu Planänderungen führen, wenn diese von den Planern nachvollzogen werden und wenn dies nicht der Fall ist, können die unmittelbar Betroffenen sich auch überlegen, ob sie Klage einlegen möchten - dieses würde sich im Rahmen der Klagegemeinschaft anbieten, die vom AUA betreut wird und die eine Kostenumlage ermöglicht. Nur zur Erinnerung, jeder Lärmschutz an der A661 geht eben gerade auf diese Einwendungen/Klagen zurück, z.B. die große Lärmschutzwand auf der Seckbachtalbrücke hin zum Hufelandhaus. Auch das am Tunnelportal hier im Riederwald nun eine Lärmschutzwand von 6 Meter Höhe geplant ist, resultiert allein aus Einwendungen - Klagen waren dazu nicht nötig. Trotzdem reicht der Schutz nicht aus - siehe dazu auch die schalltechnischen Untersuchungen für den Riederwald ganz unten beim AUA - weiter Überschreitungen der Lärmgrenzwerte an Häusern im Riederwald trotz Lärmschutzwand (sie rote Werte) und einem für eine Autobahn angenommenen viel zu geringen LKW-Verkehr. Auch steht das Konzept, das vorsieht einen 6 spurigen Riederwaldtunnel an eine 4 spurige - bereits heute überlastete - A661 anzuschließen auf mehr als wackeligen Füßen. Die Planer sprechen deshalb von einer zukünftigen Autobahn mit der schlechtest möglichen Note für einen Bau, nämlich ausreichend! In der Rush hour gibt es dann offiziell berechnet Tempo 30 auf der Autobahn! Was können wir alle nun deshalb aktuell tun: a) alle Riederwälder können das Standardschreiben des AUAs an das Regierungspräsidium Damstadt senden, und damit zumindest ein symbolisches Zeichen der großen Betroffenheit des Stadtteils abgeben, was sehr wohl auch eine wichtige Bedeutung hat, bitte mitmachen! b) Die rechtlich hochrelevanten Einwendungen sind die der unmittelbar Betroffenen: Die Bewohner - auch Mieter - am Erlenbruch/Vatterstraße (auch Mieter im Schulgebäude), die Eigentümer/Mieter des Theodor-Haubach Wegs und des Johanna Tesch-Platzes! Deren Einwendungen müssen berücksichtigt werden, und können nötigenfalls auch in Klagen umgewandelt werden! Aber auch die Stadt Frankfurt muss sich jetzt mit Einwendungen den Schutz der Pestalozzischule, wie auch des Kindergartens/Horts im Kinderzentrum Vatterstraße sichern! Auch die Sportvereine Eintracht Frankfurt und FSV Frankfurt können und müssen jetzt für sich aber auch für den gesamten Stadtteil jetzt tätig werden! Das Gleiche gilt für die ABG/die Wohnheim und den VBS! Kennen Sie Leute in diesem Bereich/bei diesen Institutionen? Bitte diesen NL gleich an diese weiterleiten!
Das gilt natürlich für alle: Jeder zählt, weiterleiten ganz wichtig, vielen Dank!
Hier zum Briefentwurf des AUA, der nur mit Namen ergänzt werden muss: http://molochautobahn.de/archiv/2018/180311_aua_einwendung_A66_Tunnel-AD-Erlenbruch.pdf
Mehr zu dieser Thematik finden Sie im folgenden, verfasst vom AUA, die auch dazu sehr wertvolle Gutachten in Auftrag gegeben haben - um Spenden wird gebeten. Mehr Infos- ganz wichtige und kurz gefasst, u.a. die sehr hilfreiche Standardeinwendung des AUA unter news :: AUA :: molochautobahn
(brauchen Sie darüber hinaus noch weitere nützliche Tipps dazu? Ja, dann schicken Sie uns doch bitte gleich eine email! An info@bi-riederwald.de)
Zum Abschluss: Nützliche formelle Tipps zum Einwendungs- und Anhörungsverfahren
Einwendung auch bei der Stadt Frankfurt am Main möglich!
Schriftlich und auch mündlich!
Außer beim RP Darmstadt kann man die Einwendung auch an die Stadt Frankfurt am Main senden
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Stadtplanungsamt Kurt-Schumacher-Straße 10 60311 Frankfurt am Main
alle Schriftstücke, die am Dienstag, den 20. März 2018 bis 24:00 dort eingeworfen werden bzw. sich am nächsten Morgen im Briefkasten befinden, werden als "fristgerecht eingegangen" gewertet!
oder "Fristbriefkasten"
Nachtbriefkasten
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
Limpurgergasse 8
60311 Frankfurt am Main
Alle Schriftstücke, die vor 24:00 Uhr in diesen Briefkasten eingeworfen werden, werden als an diesem Tag eingegangen erfasst. Sendungen, die nach 00:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages. Fristsachen können so am Tage des Fristablaufes bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. (beim Planungsamt kann die Einwendung in diesem Fall auch noch nach Mitternacht "fristgerecht" eingeworfen werden!)
oder bei der Stadt Frankfurt am Main seine Bedenken bzw. seine Betroffenheit auch mündlich zur Niederschrift äußern und Einwendung erheben
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Stadtplanungsamt Kurt-Schumacher-Straße 10 60311 Frankfurt am Main
Mo, Di, Do u. Fr 7:10 - 15:40 Uhr und Mi 7:10 - 19:00 Uhr ggf. in diesem Fall zur Sicherheit vorher telefonisch erkundigen bzw. Zeit vereinbaren
Telefon: +49 (0)69 212 34871
E-Mail: planungsamt@stadt-frankfurt.de
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